Größeren Baumaßnahmen geht im Vorfeld immer ein Planfeststellungsverfahren voraus. Betroffene Bürger können gegen diese Vorhaben auch eigenen Einwände vorbringen. Verbraucher sollten dabei die speziellen Regeln und Besonderheiten des Verfahrens beachten.
Das Planfeststellungsverfahren ist ein sehr stark formalisiertes Verfahren über die Zulässigkeit einer Maßnahme. Mit diesem Verfahren prüfen die Verantwortlichen gleichfalls bereits in einem sehr frühen Stadium der Planungen eine Vereinbarkeit mit privaten und öffentlichen Belangen.
So läuft ein Planfeststellungsverfahren ab:
- Planaufstellung
- Einreichen des Plans bei der Anhörungsbehörde
- Einleitung des Anhörungsverfahren
- Auslegung des Plans in der Gemeinde
- Erörterungstermin
- Sichtung des Abwägungsmaterial (Stellungsnahmen, Plan, Einwände)
- Planfeststellungsbeschluss
Wo kann ich ein Planfeststellungsverfahren einsehen?
Eine Planaufstellung wird ferner durch den Vorhabenträger bei den Behörden eingeleitet. Im Anschluss folgt entsprechend ein Anhörungsverfahren, bei dem die zuständigen Institutionen für die betreffende Maßnahme ihre jeweiligen Stellungnahmen abgeben. Gleichzeitig wird ein genauer Ablaufplan in den Gemeinden oder Stadtteilen, in denen das Vorhaben geplant ist, öffentlich ausgelegt. Durch die Einsichtnahme der genauen Unterlagen ist es Bürgern und Verantwortlichen in Unternehmen möglich, sich genau über die speziellen Pläne zu informieren. Der Gesetzgeber möchte damit verhindern, dass möglicherweise Betroffene nicht von den Plänen Kenntnis erlangen. Jeder Einzelne kann daher ohne Einschränkungen Einsicht in die Unterlagen nehmen.
In vielen Fällen erfolgen Hinweise auf derzeitige Planfeststellungsverfahren auch in den örtlichen Tageszeitungen oder an speziell dafür vorgesehenen Schwarzen Brettern. Viele Kreise und Gemeinden veröffentlichen ihre Amtsblätter auch bereits im Internet, somit sind Zugriffe jederzeit und von überall aus möglich. Unmittelbar von der Planung betroffene Eigentümer erhalten direkte Hinweisschreiben durch die Behörde.
Große Bauvorhaben der Vergangenheit haben beispielsweise gezeigt, dass Bürger auch bereits vor einem Planfeststellungsverfahren in die geplanten Maßnahmen einbezogen werden sollten. Damit wird überdies transparent die Akzeptanz von anschließenden Maßnahmen gefördert. Mögliche Konfliktherde können somit früh erkannt und entschärft werden. Späteren Verzögerungen durch eventuelle Umplanungen erfahren dann eine wirkungsvolle Vorbeugung.
Wie beschwere ich mich über ein Planfeststellungsverfahren?
„Eine Veröffentlichung im Planfeststellungsverfahren ist dementsprechend auch der richtige Zeitpunkt für Betroffene, um eventuelle Einwände und Belange vorzubringen“, erklärt Rechtsanwalt Steffen Speichert aus Bremen. Diese sollten außerdem auf einem schutzwürdigen Interesse aus wirtschaftlicher, rechtlicher und ideeller Natur beruhen. Hier einige Beispiele dafür:
- Erhöhte Lärmemissionen
- Entstehende eigene Kosten und Aufwendungen (Straßenbau)
- Nachteile in der eigenen Grundstücksnutzung
- Wertverlust des eigenen Grundstückes
- Nachteile für mögliche Mieter
- Drohende Enteignung
„Alle, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, können dann bis zum Ablauf der Auslegungsfrist ihre Einwendungen gegen den Plan vorbringen“, sagt Speichert. Nach Ablauf dieser Frist werden dann bei einem sogenannten Erörterungstermin alle rechtzeitigen Proteste und Stellungnahmen der Behörden dargestellt.
„Das Thema ist so aktuell wie nie, gerade in Anbetracht der Energiewende, durch die immer mehr Flächen für Windparks, Solarparks und Biogasanlagen benötigt werden“, betont Rechtsanwalt Steffen Speichert.
Wie wehre ich mich gegen einen Planfeststellungsbeschluss?
Steht der Planfeststellungsbeschluss fest, besteht für Bürger gegebenenfalls die Möglichkeit einer Anfechtungsklage. Diese ist demnach bei dem zuständigen Verwaltungsgericht zu erheben. Einwendungen zur Unterstützung der Klage können jedoch nur berücksichtigt werden, wenn selbige bereits im Anhörungsverfahren eingebracht wurden. Der Beschluss wird öffentlich bekannt gemacht und ersetzt alle bisherigen Genehmigungen in einer Konzentrationswirkung.
Wer hilft mir vor Gericht bei einer Anfechtungsklage?
Bürger sollten übrigens bei einer Anfechtungsklage unbedingt einen Anwalt für öffentliches Baurecht hinzuziehen. Der Jurist klärt dann über das korrekte Vorgehen und den eigenen Rechtsanspruch auf. Steffen Speichert ist ein Rechtsanwalt aus Bremen und besitzt als Fachanwalt dementsprechend vielfältige Erfahrungen in diesem vielseitigen Rechtsgebiet:
- Bauplanungsrecht
- Bauordnungsrecht
- Anfechtung von Bebauungsplänen
- Erteilung von Baugenehmigungen
- Nachbarschaftsstreitigkeiten durch Überbauten oder Grenzbebauung
- Bauordnungsverfügungen
- Vorhaben- und Erschließungsplanung
- Baurecht
- Erschließungsrecht
- Ausbaubeitragsrecht
- Ärger mit Bauunternehmen
- Ärger mit Handwerksbetrieben
- Mängelrechte
Die Kanzlei von Steffen Speichert ist in Bremen in der Parkallee 117 im Stadtteil Schwachhausen beheimatet. Neben den Kenntnissen im öffentlichen und privaten Baurecht ist Speichert auch Experte in vielen anderen weiteren Rechtsgebieten wie beispielsweise Arbeitsrecht und dem allgemeinen Zivilrecht und Vertragsrecht.
Schnelle und unkomplizierte Hilfe: Nehmen Sie Kontakt zu einem Fachanwalt auf!
Rechtsanwalt Steffen Speichert berät Sie kurzfristig, kompetent, transparent und unkompliziert online oder telefonisch. Vereinbaren Sie gern einen Erstberatungstermin unter der Telefonnummer 0421 / 22 27 41-0 oder per E-Mail an speichert@fachanwaltskanzlei-hb.de.