Schutzimpfungen zählen zu den großen Errungenschaften der Medizin. Der kleine Pieks macht die körpereigene Immunabwehr stark gegen schwere Krankheiten wie Hepatitis, Kinderlähmung und Corona. Doch nicht jede gesetzliche Krankenkasse übernimmt sämtliche Kosten für Impfungen, die medizinisch ratsam sind. Die BKK firmus ist der Marktführer bei der Kostenübernahme für die Impfung. Bremen ist der Stammsitz der deutschlandweit tätigen Betriebskrankenkasse.
Kosten für Standard-Impfungen werden erstattet
Die Kostenübernahme von Impfungen ist durch die sogenannte Richtlinie über Schutzimpfungen geregelt. Sie sieht vor, dass die Krankenkassen die Impfung bezahlen, wenn es sich um eine sogenannte Standard-Impfung handelt, die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlen wird. Das gilt bundesweit einheitlich – ob Impfung in Bremen oder in Niedersachsen. Diese Impfungen erzeugen keine Kosten für die gesetzlich Versicherten, und sie sind ebenfalls beihilfefähig.
Ständige Impfkommission (STIKO) gibt Impfkalender heraus
Die Ständige Impfkommission spricht für Deutschland Empfehlungen aus, welche Immunisierungen sinnvoll sind. Bei der STIKO handelt es sich um eine Gruppe unabhängiger Expertinnen und Experten, die beim Robert-Koch-Institut der Bundesregierung angesiedelt ist.
Die STIKO gibt regelmäßig einen aktualisierten Impfkalender heraus, aus dem die empfohlenen Standard-Immunisierungen für jedes Lebensalter abgelesen werden können. Nicht nur die Krankheiten, denen vorgebeugt werden sollen, sind dort zu erkennen. Sondern auch die Arten und Zeitpunkte für die lebensrettenden Spritze.
Welche Impfung in welchem Alter?
Der aktuelle Impfkalender nennt je nach Lebensalter verschiedene Standardimpfungen.
- Schon Säuglinge und Kleinkinder sollen verschiedene Grundimmunisierungen erhalten, denen weitere Nachholimpfungen folgen. Sie wirken gegen folgende Krankheiten:
- Rotaviren
- Tetanus
- Keuchhusten (Pertussis)
- Diphterie
- Hib (Haemophilus influenzae Typ b)
- Kinderlähmung (Poliomyelitis)
- Hepatitis B, Pneumokokken
- Meningokokken C
- Masern
- Mumps
- Röteln
- Windpocken
- Im Alter von 9 bis 14 Jahren erfolgt die nächste altersspezifische Grundimmunisierung gegen Humane Papillomviren. Auch Auffrisch- und Nachholimpfungen stehen für Jugendliche an, denn eine wiederholte Impfung erhöht und sichert den Schutz.
- Für Erwachsene empfiehlt die Ständige Impfkommission Auffrisch- und Nachholimpfungen gegen Tetanus, Diphterie, Keuchhusten und Polio sowie eine Standardimpfung gegen Masern.
- Als Impfungen für Senioren und Seniorinnen empfiehlt der Impfkalender schon ab 60 Jahren die Grundimmunisierung gegen Herpes Zoster (Gürtelrose), eine jährliche Standardimpfung gegen Grippe (Influenza) sowie eine Standardimpfung gegen Pneumokokken und Auffrischungs- beziehungsweise Nachholimpfungen gegen Tetanus, Diphterie, Keuchhusten und Polio
Impfung Bremen Kosten – Bezahlt die gesetzliche Krankenkasse die Grippeimpfung?
Ob in Niedersachsen oder Bremen – Impfungen gegen Grippe sind für bestimmte Gruppen gesetzlich Versicherter grundsätzlich kostenlos. Dazu zählen:
- Menschen ab 60 Jahren, weil die Erkrankung bei ihnen einen schweren Verlauf nehmen kann
- Schwangere
- Kinder, Jugendliche und Erwachsene, die chronisch krank sind oder einen Immundefekt haben
- Bewohner von Alten- oder Pflegeheimen
- Medizinisches Personal und Personal in Pflegeeinrichtungen
- Personen, die zum Beispiel im selben Haushalt lebende Risikopatienten gefährden können
- Menschen, die direkten Kontakt zu Geflügel und Wildvögeln haben, um eine Vermischung mit dem Vogelgrippe-Virus zu verhindern
Auch alle anderen Menschen sollten sie auf sich nehmen, die Grippe-Impfung, Kosten hin oder her. Mit einer freiwilligen Immunisierung schützen sie sich und andere – auch wenn nicht alle gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für die Impfung übernehmen.
Welche Impfung muss man selbst bezahlen?
Es lassen sich drei Arten von Impfungen unterscheiden:
- Standardimpfungen und empfohlene Immunisierungen laut Impfkalender der STIKO
- Impfungen für Gefährdete wie Schwangere, Menschen mit Vorerkrankungen oder besonderen Krankheitsrisiken
- Reiseimpfungen
Während die Kosten für Standardimpfungen und Immunisierungen für Gefährdete Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenkassen und für Versicherte kostenlos sind, kann es vor allem bei Reiseschutzimpfungen anders aussehen. Wer eine private Reise ins Ausland unternimmt und eine Prophylaxe für dortige Krankheiten braucht, muss unter Umständen alles aus der eigenen Tasche bezahlen.
Was kostet eine Reiseimpfung?
Bei einer Auslandsreise können die Kosten für eine medizinische Prophylaxe den eigenen Geldbeutel belasten. Das gilt erst recht, wenn nicht nur eine Reiseimpfung ansteht, sondern auch vorbeugend Medikamente eingenommen oder bevorratet werden müssen. Eine Immunisierung gegen Cholera kann zum Beispiel mehr als 60 Euro kosten, eine gegen Tollwut fast 70 Euro.
Die Krankenkassen handhaben eine Kostenerstattung für Reiseimpfungen unterschiedlich. Bei einigen Kassen müssen die Versicherten alles aus eigener Tasche zahlen, andere Kassen bieten Reiseschutzimpfungen und Reisemedizin als Zusatzleistungen an.
Einige Krankenkassen wie die Bremer BKK firmus bieten einen besonderen Service und übernehmen unter bestimmten Voraussetzungen sämtliche Kosten. Es kann sich lohnen, die Konditionen zu vergleichen.
Wie funktioniert die Erstattung von Impfkosten bei der BKK firmus Bremen?
Die BKK firmus ist Marktführer bei der Erstattung von Impfkosten. Und das gilt nicht nur für Impfungen in Bremen, denn die Betriebskrankenkasse ist deutschlandweit tätig. Sie übernimmt die Kosten auch für Immunisierungen, die über die Empfehlungen für Standardimpfungen durch die STIKO hinausgehen – zum Beispiel die Grippeimpfung für Erwachsene ohne Vorerkrankungen. Auch für Reisen ins Ausland ermöglicht die BKK firmus einen umfassenden Impfschutz.
Ein weiterer Pluspunkt im Krankenkassen-Vergleich: Alles das geschieht im Rahmen des üblichen Mitgliedsbeitrags. Eine Zusatzversicherung muss nicht abgeschlossen werden. Die Selbstbeteiligung beträgt lediglich 10 Prozent der Gesamtkosten ab dem 18. Lebensjahr.
Voraussetzungen für eine Kostenübernahme
Die BKK firmus Bremen übernimmt Impfkosten, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
- die Immunisierung ist ärztlich zum Schutz gegen übertragbare Krankheiten verordnet,
- der Impfstoff ist arzneimittelrechtlich zugelassen,
- der Pieks wird als Sachleistung des behandelnden Arztes gewährt.
Die Versicherten reichen lediglich die ärztliche Verordnung und einen Antrag für die Kostenerstattung ein.
Die Kosten können nicht übernommen werden, wenn ein anderer Kostenträger in der Pflicht ist, die gewünschte Schutzimpfung durch den Arbeitgeber entgeltlos angeboten wird oder in dessen Zuständigkeit fällt (zum Beispiel für eine notwendige Geschäftsreise ins Ausland).
Wer sich unsicher ist, ob eine gewünschte Leistung durch die Krankenkasse erstattet wird, wendet sich einfach direkt an die Experten der BKK firmus in Bremen. Impfung für eine Auslandsreise, freiwillige Grippeimpfung oder Corona-Schutzimpfung – die Fachleute helfen weiter.