Anders als Arbeitnehmer stehen Beamte in einem speziellen Dienst- und Treueverhältnis zu ihrem Arbeitgeber, Dienstherr genannt. Für sie greift daher ein eigenes Rechtsgebiet: das Beamtenrecht. In Bremen ist einer der Rechtsanwälte, die sich auf das Beamtenrecht spezialisiert haben, Steffen Speichert.
Warum gibt es ein spezielles Beamtenrecht in Bremen?
Das Beamtenrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen dem Staat und seinen Beamtinnen und Beamten – entweder auf Bundesebene oder auf Landesebene. Arbeitsgesetze sind dabei nicht anwendbar. Jedes Land hat eigene Landesbeamtengesetze. Für die Bundesbeamten gibt es auch eigene Gesetze: die Bundesbeamtengesetze. Zu den Bundesbeamten zählen zum Beispiel Zollbeamte sowie viele Menschen, die in einer Bundesbehörde arbeiten. Alle anderen sind Landesbeamte.
Bei den Ländern gibt es große Unterschiede, denn das Landesbeamtenrecht ist Ländersache. Doch worin liegen diese beispielsweise? „Insbesondere im Besoldungsrecht und Beihilferecht“, weiß Steffen Speichert. Der Rechtsanwalt hat sich auf das Beamtenrecht in Bremen spezialisiert. Seit rund 16 Jahren berät der Fachanwalt für Verwaltungsrecht seine Mandanten zu den unterschiedlichen Streitpunkten.
„Bremen zahlt im Bundesvergleich mit am wenigsten an die Landesbeamten“, erklärt der Anwalt. Somit unterscheide sich das bremische Besoldungsgesetz von den Besoldungsgesetzen anderer Bundesländer und auch vom Bundesbesoldungsgesetz. Ebenso bei der Beihilfeverordnung, die in jedem Land gesondert geregelt ist: Beamte sind privat krankenversichert, erhalten aber Zuzahlungen von ihrem Dienstherrn, Beihilfen genannt. In der Verordnung ist festgehalten, welche ärztlichen Maßnahmen und Medikamente erstattungsfähig sind.
„Die anderen Gesetze ähneln sich doch stark, beispielsweise die Disziplinargesetze und die Beamtenversorgungsgesetze“, so der Fachanwalt. Letztere greifen für die Beamten, die in den Ruhestand geschickt werden oder sich schon dort befinden. „Bei der Erstellung dieser Landesgesetze haben die Länder viel vom Bund ,abgeschrieben‘.“
Ist das Beamtenrecht mit dem öffentlichen Dienstrecht gleichzusetzen?
Auch wenn Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst dem Beamtenrecht in Bremen unterliegen, bestehen doch Unterschiede. Zum einen gibt es das „reine“ Beamtenrecht für die ernannten Landesbeamtinnen und Landesbeamten. Zum anderen gelten für die Angestellten im öffentlichen Dienst – beispielsweise per Tarifvertrag Öffentlicher Dienst (TVÖD) oder Lehrer (TVL) – auch die beamtenrechtlichen Vorschriften. Mit einem Unterschied: „Angestellte im öffentlichen Dienst müssen bei Streitigkeiten vor einem Arbeitsgericht klagen“, so Rechtsanwalt Speichert. „Aber die Arbeitsgerichte wenden dann tatsächlich beamtenrechtliche Vorschriften an. Für Angestellte im öffentlichen Dienst gilt auch das Beamtenrecht, aber sie sind keine ernannten Beamtinnen und Beamte. Das ist nicht das Gleiche“, betont der Experte.
Unterschiede: Beamte und Arbeitnehmer
Von Gesetzes wegen sind Beamte und Arbeitnehmer nicht gleichzusetzen. Allein bei der Gerichtszuständigkeit gibt es einen großen Unterschied. So müssen Beamtinnen und Beamte bei Streitigkeiten immer vor dem Verwaltungsgericht klagen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hingegen ziehen vor das Arbeitsgericht. Zudem sind die Gerichtsordnungen unterschiedlich:
- Rechtsquellen: Beim Arbeitsrecht wird aus den Regelungen des Arbeitsvertrags oder – wenn eine Tarifgebundenheit vorliegt – aus Tarifverträgen, manchmal auch aus Betriebsvereinbarungen geklagt. Bei den Beamten geht es ganz strikt nach den Beamtengesetzen. Zusätzlich sind nicht selten die sogenannten „althergebrachten Grundsätze des Beamtentums“ maßgebend. Das ist eine Art Gewohnheitsrecht für Beamte.
- Vortragsweise: Bei den Verwaltungsgerichten gibt es den sogenannten „Amtsermittlungsgrundsatz“. Das bedeutet, dass die Gerichte den Sachverhalt selbst erforschen und dann rechtlich bewerten. Beim Arbeitsgericht herrscht dagegen der sogenannte „Parteivortragszwang“. Das heißt: Die Parteien müssen den Sachverhalt vortragen. Nur den Parteivortrag legt das Gericht seiner rechtlichen Bewertung und Entscheidung zugrunde. Was also nicht vorgetragen wird, fließt auch nicht in die Entscheidung ein.
Streitigkeiten im Beamtenrecht Bremen
Zwischen Beamtinnen und Beamten und ihren Dienstherren kommt es immer wieder zu Streitigkeiten. Dabei geht es häufig um Themen wie die Verbeamtung, Eingruppierung in die richtige Besoldungsgruppe, amtsangemessene Beschäftigung, Umsetzung, Versetzung und Abordnung, Streit um Beförderungsposten, dienstliche Beurteilungen, Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit, Entlassung aus dem Beamtenverhältnis (auf Probe oder auf Lebenszeit) und Disziplinarverfahren.
Fachanwalt Steffen Speichert vertritt seine Mandanten in seiner Kanzlei in Bremen-Schwachhausen aber noch bei weiteren Problemen. Einige davon entstehen oftmals gleich am Anfang: bei der Ernennung zur Beamtin oder zum Beamten.
Mögliche Probleme bei der Ernennung:
- Auswahlverfahren beim Bewerbungsverfahren: Wer zum Beispiel Polizist/in werden möchte, muss vor einem Beamtenverhältnis auf Probe einige Tests durchlaufen. Zudem erfolgt – bei allen Beamten-Anwärter*Innen – eine gesundheitliche Überprüfung beim Amtsarzt. Und dort können Probleme auftauchen. „Beispiel Adipositas – wenn Übergewichtige nicht genommen werden“, so der Rechtsanwalt. Zudem nehmen laut Speichert Fälle zu, bei denen Anwärter*Innen abgelehnt werden, weil sie beispielsweise in der Corona-Krise psychologische Hilfe gesucht haben. „Depressionen, Ratlosigkeit und Zukunftssorgen – viele haben gemerkt, dass sie mal drüber reden müssen, und haben sich professionelle Hilfe gesucht. Und dann heißt es: abgelehnt.“ Das Regionalmagazin „buten un binnen“ hat Steffen Speichert zu diesem Thema befragt. Der Artikel „Gefährdet Psychotherapie die Verbeamtung von Bremer Lehrkräften?“ inklusive Audio- und Videobeitrag ist online abrufbar.
- Eingruppierung in die Besoldungstabelle: Weitere Probleme können bei der Besoldung entstehen. Wenn auch die Besoldungsgruppe die richtige ist, gibt es manchmal Unstimmigkeiten bezüglich der Erfahrungsstufe.
Weitere Streitfälle im Beamtenrecht Bremen:
- Versetzung/Freigabe: Ein Problem bei einer Versetzung kann zum Beispiel dadurch entstehen, dass ein/e Beamter/in sie beantragt, aber der Dienstherr sie verweigert. Das kann bei Lehrer*Innen ein Schulwechsel auch innerhalb des Bundeslands sein. Oder der umgekehrte Fall: Der Dienstherr will, dass die Beamtin oder der Beamte die Behörde oder die Schule wegen Personalmangels wechselt – und diese/r ist nicht damit einverstanden. Die Freigabe betrifft Lehrerinnen und Lehrer, die von einem Bundesland freigegeben werden möchten, um in einem anderen Bundesland zu arbeiten. Gründe hierfür sind oft Umzüge und Familienzusammenführungen.
- Dienstliche Beurteilung: Beurteilungen für Beamtinnen und Beamte sind mit dem Arbeitszeugnis für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vergleichbar. Diese bilden die Grundlage für eventuelle Beförderungen. „Da werden schon die Weichen für später gestellt“, so Speichert. „Deshalb ist die Beurteilung so wichtig. Viele Mandanten sind mit ihrer Bewertung nicht einverstanden – entweder in Einzelkriterien oder mit der Gesamtnote.“
- Streitigkeiten unter Konkurrenten: Wer sich um einen höher bewerteten Dienstposten bewirbt, kann aufgrund von zahlreichen Bewerbern leer ausgehen. Abgelehnte Kandidaten konsultieren dann oft einen Anwalt. „Sie sehen einen Verstoß des Dienstherrn gegen den Grundsatz der Bestenauslese“, so Speichert.
Insbesondere Letzteres sind Fälle, die bei Rechtsanwalt Speichert mindestens einmal im Monat auf dem Tisch der Kanzlei landen. Denn es gibt einen entscheidenden Unterschied zum Arbeitsmarkt: „Wer schon Beamtin oder Beamter ist, kann nur durch solche Auswahlverfahren auf höhere Posten aufsteigen. Es geht gar nicht anders. Dann muss man sich sozusagen über die Bewerbung hochkämpfen. Entweder glänzt man im Auswahlverfahren – oder man klagt.“
Beamtenrecht erfordert regelmäßige Weiterbildung
Das Beamtenrecht ist komplex und erfordert eine Menge Aufmerksamkeit. Für Fachanwälte ist es notwendig, sich stetig zu informieren. „Als Fachanwalt für Verwaltungsrecht habe ich die Pflicht, mich fortzubilden. Oft suche ich mir beamtenrechtliche Themen raus“, erklärt Steffen Speichert, der sich nicht nur auf Beamtenrecht, sondern auch auf Arbeitsrecht, öffentliches Baurecht sowie Schul- und Hochschulrecht spezialisiert hat. Oft ändere sich die Rechtsprechung. Aktuell beträfe dies zum Beispiel das Thema Tätowierungen von Polizeibeamt*Innen. „Dabei geht es um sichtbare und nicht-sichtbare Bereiche sowie um die Zeichen, Formen und Größen“, so Speichert. „Da gab es einige Veränderungen im Beamtenrecht – und bei den Vorschriften, wie sich Polizisten in der Öffentlichkeit präsentieren dürfen.“
Auch bei anderen Themen finden Änderungen statt. „Da wäre zum einen die Neutralitätspflicht zu nennen, die insbesondere Polizisten und Lehrer betrifft. Aktuell geht es um die Frage: Was ist noch tolerierbar – und was nicht? Zum anderen gibt es ganz viel Bewegung bei dienstlichen Beurteilungen. Hierzu hat das Bundesverwaltungsgericht vor Kurzem gesagt, dass die Beurteilungsrichtlinien der Länder hinfällig sind. Solche wichtigen Regularien müsse der Gesetzgeber regeln und nicht die Verwaltung.“
Die Rechtsanwaltskanzlei von Steffen Speichert liegt in der Parkallee 117 in Bremen-Schwachhausen und ist in erster Linie zivilrechtlich und verwaltungsrechtlich ausgerichtet. Der Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht berät Privatpersonen wie auch Unternehmen in den Bereichen Arbeitsrecht, Beamtenrecht, Verwaltungsrecht, Baurecht (öffentliches) und Kita-Platz-Klagen.
Schnelle und unkomplizierte Hilfe: Nehmen Sie Kontakt zu Rechtsanwalt Steffen Speichert auf
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Steffen Speichert berät Sie kurzfristig, kompetent, transparent und unkompliziert online oder telefonisch. Vereinbaren Sie gern einen Erstberatungstermin unter der Nummer 0421 / 22 27 41-0 oder per E-Mail an speichert@fachanwaltskanzlei-hb.de.